Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
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Die nachfolgenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn
der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
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“Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom
Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)
II. Urheberrecht
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Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer
beim Fotografen.
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Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder
sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
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Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen
Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der
besonderen Vereinbarung.
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Die Nutzungsrechte gehen erst über nach
vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine
Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
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Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein
Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders
vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
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Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge
erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen
überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung
des Pauschalhonorars zu leisten.
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Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug
zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt
herbeizuführen.
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
5. Gutscheine können nicht
zurück-, und auch nicht teilerstattet werden.
6. Gutscheine können auf
andere Personen übertragen werden.
IV. Haftung
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Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er
ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
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Die Zusendung und Rücksendung von Dateien,
Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
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Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem
Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
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Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die
Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeite. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu
senden.
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Storniert der Auftraggeber die
Fotografenbuchung, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% zu.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche
personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu
behandeln.
VII. Bildbearbeitung
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Der Auftraggeber kennt den
fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
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Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern
des Fotografen und ihre Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung mittels Filter. Es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
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Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist
binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen,
sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar.
X. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis ist Bochum.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die
gesetzliche Regelung ersetzt.